Habanos - nur echt mit dem Siegel
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Im Reisegepäck sollten bei der Einreise in Cuba grundsätzlich nur Dinge für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie der Zoll (span. Aduana) möglicherweise als unerlaubte Geschenke ansieht. Frische Wurstwaren, Milchprodukte, Gemüse oder Obst werden bei der Einreise in der Regel beschlagnahmt, da deren Einfuhr aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten ist. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur für den persönlichen Bedarf und nicht als Geschenke für cubanische Staatsangehörige eingeführt werden. Für Geschenke (nichtkommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 100 CUC wird Zoll in Höhe von 100 Prozent erhoben. Bei der Ausreise wurden in jüngster Zeit wiederholt selbst wertlose kunsthandwerkliche Gegenstände, die auf Touristenmärkten gekauft wurden, von den Zollbehörden mit dem Hinweis beschlagnahmt, es handle sich um cubanisches Kulturgut. Auskünfte über Ausfuhrgenehmigungen von kunsthandwerklichen Gegenständen erteilt Bienes Culturales, Calle 17 Nr. 1009 e/ 10 y 12, Vedado, Ciudad La Habana, Tel. 83 96 58 (in Havanna). Verschärft wurden zuletzt auch die ausfuhrrechtlichen Vorschriften für Zigarren, um Schwarzmarktgeschäfte einzudämmen. Bis zu 20 „Habanos“ dürfen dennoch ohne Vorlage eines Kaufbelegs mit nach Hause genommen werden. Werden aber bis zu 50 Zigarren (zwei Kisten) ausgeführt, muss grundsätzlich die entsprechende Rechnung des offiziellen Tabakwarengeschäfts vorgelegt werden, die Schachteln selbst müssen zudem mit dem offiziellen, fälschungssicheren Hologramm versehen sein. Weitere Informationen findet man auf www.aduana.co.cu, dem Internetauftritt der cubanischen Zollbehörde.
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