Habanos - nur echt mit dem Siegel
Reiseliteratur
Reiseinfos
Im
Reisegepäck
sollten
bei
der
Einreise
in
Cuba
grundsätzlich
nur
Dinge
für
den
persönlichen
Bedarf
mitgeführt
werden.
Übermengen
können
beschlagnahmt
werden,
weil
sie
der
Zoll
(span.
Aduana)
möglicherweise
als
unerlaubte
Geschenke
ansieht.
Frische
Wurstwaren,
Milchprodukte,
Gemüse
oder
Obst
werden
bei
der
Einreise
in
der
Regel
beschlagnahmt,
da
deren
Einfuhr
aus
gesundheitspolizeilichen
Gründen
verboten
ist.
Elektrogeräte
dürfen
ebenfalls
nur
für
den
persönlichen
Bedarf
und
nicht
als
Geschenke
für
cubanische
Staatsangehörige
eingeführt
werden.
Für
Geschenke
(nichtkommerzielle
Einfuhr)
ab
einem
Gegenwert
von
100
CUC
wird
Zoll
in
Höhe von 100 Prozent erhoben.
Bei
der
Ausreise
wurden
in
jüngster
Zeit
wiederholt
selbst
wertlose
kunsthandwerkliche
Gegenstände,
die
auf
Touristenmärkten
gekauft
wurden,
von
den
Zollbehörden
mit
dem
Hinweis
beschlagnahmt,
es
handle
sich
um
cubanisches
Kulturgut.
Auskünfte
über
Ausfuhrgenehmigungen
von
kunsthandwerklichen
Gegenständen
erteilt
Bienes
Culturales,
Calle
17
Nr.
1009 e/ 10 y 12, Vedado, Ciudad La Habana, Tel. 83 96 58 (in Havanna).
Verschärft
wurden
zuletzt
auch
die
ausfuhrrechtlichen
Vorschriften
für
Zigarren,
um
Schwarzmarktgeschäfte
einzudämmen.
Bis
zu
20
„Habanos“
dürfen
dennoch
ohne
Vorlage
eines
Kaufbelegs
mit
nach
Hause
genommen
werden.
Werden
aber
bis
zu
50
Zigarren
(zwei
Kisten)
ausgeführt,
muss
grundsätzlich
die
entsprechende
Rechnung
des
offiziellen
Tabakwarengeschäfts
vorgelegt
werden,
die
Schachteln
selbst
müssen
zudem mit dem offiziellen, fälschungssicheren Hologramm versehen sein.
Weitere
Informationen
findet
man
auf
www.aduana.co.cu,
dem
Internetauftritt
der cubanischen Zollbehörde.
Zollbestimmungen
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München