Das Internationale Hospital Hermanos Ameijeiras in Havanna
Reiseliteratur
Reiseinfos
Schon
seit
2010
verlangt
Cuba
von
allen
einreisenden
Personen,
ausgenommen
im
Land
lebende
Cubaner,
eine
auf
der
Insel
gültige
Krankenversicherung
bzw.
Reisekrankenversicherung.
Darunter
fallen
grundsätzlich
alle
europäischen
Reisekrankenversicherungen,
auch
jene,
die
in
bestimmten
Kreditkartenverträgen
(z.
B.
Eurocard
Gold)
enthalten
sind.
Ihr
Abschluss
ist
mittels
der
entsprechenden
Police,
die
nicht
zwingend
ins
Spanische übersetzt sein muss, nachzuweisen.
Sollte
man
keine
Auslandskrankenversicherung
vorweisen
können,
muss
an
den
Flughäfen
eine
cubanische
Versicherung
abgeschlossen
und
bezahlt
werden.
Die
Kosten
dafür
von
ca.
2
€
pro
Tag
müssen
für
die
Gesamtdauer
des
Aufenthaltes
entrichtet
werden.
Der
deutsche
Marktführer,
die
Europäische
Reiseversicherung
(www.reiseversicherung.de),
bietet
eine
Jahres-Reisekrankenversicherung schon ab 11,50 € an.
Soweit
die
Vorschriften
bzw.
der
Gesetzestext.
Tatsächlich
wird
der
Besitz
einer
in
Cuba
gültigen
Krankenversicherung
an
den
„touristischen
Einfallschneisen“ – wenn überhaupt – allenfalls stichprobenartig kontrolliert.
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